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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


I. Angebot und Abschluss


1.1 Die in den Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen sowie - soweit nicht anders gekennzeichnet - im Internet enthaltenen Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.

1.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden.

Dann gilt die Rechnung als Auftragseingang.

1.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem

Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im

Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnung für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.


II. Verkaufsbedingungen


1.  Lieferfristen und Verzug

1.1  Sofern nicht eine schriftliche ausdrückliche als verbindlich bezeichnete Zusage das Verkäufers oder eine mündliche Zusage der Geschäftsführer bzw. unbeschränkbar bevollmächtigter

Person des Verkäufers vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.

1.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.1.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

1.4  Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Eingriffen nationaler und internationaler

Behörden, sowie allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die

Lieferung der verkauften Produkte von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten.

Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht, kann der Käufer zurücktreten.

Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist

bleibt unberührt.

2. Abnahme und Abnahmeverzug

 Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist die Firma Krumpholz berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den

Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der Firma Krumpholz, vom Vertrag zurückzutreten

und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann die Firma Krumpholz 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als

Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens

bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

3. Mängelansprüche

3.1 Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre.

3.2  Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Die Firma

Krumpholz kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in

mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden

zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann die Firma Krumpholz wegen

unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert die Firma Krumpholz zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und

Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.

3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

3.4 Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muss er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen.

3.5 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß, wenn wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt werden,

dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung, sowie

für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Regelung. Auch die Verjährungsfristen oder Gewährleistungsfristen richten sich in diesen Fällen

nach der gesetzlichen Regelung.

 

 III. Versand, Gefahrübergang und Verpackung


1.1  Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Das Gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und

umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.

 1.2 Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§447 BGB), und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten

trägt.

1.3 Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit dem Verkäufer vereinbarten Zeiten zurückzugeben.

1.4 Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen,

nicht statthaft.

  

 IV. Leistungs- und Reparaturbedingungen


1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

 Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

1.1 - der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

1.2  - der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

1.3 - der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

1.4 - die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

3. Mängelansprüche

3.1 Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im übrigen

zwei Jahre.

3.2 Die Firma Krumpholz kann nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Die Firma Krumpholz kann die Nacherfüllung verweigern,

wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt die Firma Krumpholz ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des mangelhaften Werkes und

Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.

3.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Firma Krumpholz die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür

Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur der Firma Krumpholz oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.

Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist die Firma Krumpholz von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, dass die Firma Krumpholz eine

externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.

3.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen

4.1 Der Firma Krumpholz steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, mit

Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem im Besitz der Firma Krumpholz befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen.

Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit dies Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

4.2 Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann die Firma Krumpholz mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld

berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder

Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die Firma Krumpholz ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist

zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

4.3 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten

Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von Firma Krumpholz anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

 

 

V. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe


1. Preise und Zahlungsbedingungen

1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma Krumpholz einschließlich Mehrwertsteuer.

1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel

werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung. Bei Wechselzahlungen gehen Diskontspesen zu Lasten des Käufers.

1.3 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang

einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre

Stelle der Empfang der gekauften Sache.

1.4 Die Forderung des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht

eingehalten und Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt,

weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.

1.5 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu

betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

1.6 In den Fällen der Absätze 1.4 und 1.5 kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen.

Der Käufer kann jedoch die in Abs. 1.5 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruch abwenden.

1.7 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben

Vertragsverhältnis beruhen. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die

Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger.

2. Eigentumsvorbehalt

 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum der Firma Krumpholz.

Gleiches gilt für Gegenstände, die Firma Krumpholz im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau

wesentliche Bestandteile einer nicht der Firma Krumpholz gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Firma Krumpholz

gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch die Firma Krumpholz

unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht

weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass

die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an die Firma

Krumpholz abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen

Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem

Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Firma Krumpholz nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie

nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der

Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann die Firma Krumpholz den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger

Zahlungsfrist mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10 % des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer

Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5 %) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des

Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde der Firma Krumpholz sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt

hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten

nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten

und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Die Firma Krumpholz verpflichtet sich, die ihr zustehenden

Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

3. Nacherfüllung, Rücktritt

3.1 Liefert die Firma Krumpholz zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt sie ein neues Werk her, so kann sie vom Kunden die mangelhafte Sache oder das

mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare

Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sache oder des

Werks an.

3.2 Bei Rücktritt sind Firma Krumpholz und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz

zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.

4. Haftungsausschlüsse

 4.1 Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht

hat oder die durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch,

Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber

 binnen zwei Wochen angezeigt hat.

4.2 Die Firma Krumpholz haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des

geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Datenschutz

 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des

Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

6. Geltung

Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen

7. Gerichtsstand

 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher

Gerichtsstand der Sitz der Firma Krumpholz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8. Widerrufsrecht

 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen oder wenn diese Widerrufungsbelehrung in Textform Ihnen erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wurde, innerhalb

eines Monats ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens erst am Tage nach dem

Erhalt einer Widerrufungsbelehrung in Textform bzw. am Tage nach Erhalt der bestellten Ware zu laufen. Zur Wahrung der Widerrufungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung

des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an

 

 Krumpholz Bürosysteme GmbH

Kirchweg 4

38104 Braunschweig

Geschäftsführerin: Frau Alexandra Honcza

 Fax: 0531 3651 - 0

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


8.1 Widerrufsfolgen:

 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenden Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die

empfangende Leistung, oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Ersatz leisten. Bei Überlassung von

Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sachen ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen

ist. Im übrigen können sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sachen nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert

beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 € beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware

der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung "erwähnt" für Sie kostenfrei.

 


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