Allgemeine Geschäftsbedingungen

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- nur für den unternehmerischen Geschäftsverkehr -

 

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Krumpholz gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Diese AVL gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf wie auch die Lieferung von beweglichen Sachen ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Diese AVL gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen mit Ihnen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder darauf hinweisen müssten.

1.3. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Krumpholz ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Krumpholz in Kenntnis der Bedingungen des Kunden eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das Krumpholz innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote durch Krumpholz sind freibleibend und unverbindlich, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.

2.2. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird Krumpholz den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt allerdings noch keine Annahme des Angebotes des Kunden durch Krumpholz dar.

2.3. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Krumpholz nicht berechtigt, von diesen AVL abweichende mündliche Abreden zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantien.

3. Beschaffenheit der Ware

3.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Krumpholz nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware dem vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck dient oder dafür geeignet ist.

3.2. Sofern Krumpholz dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von Krumpholz zu erbringenden Leistungen. Eine Beschaffenheitsgarantie ist damit nicht verbunden.

4. Warenverfügbarkeit

4.1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, teilt Krumpholz dem Kunden dies mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, erhält der Kunde ebenso Nachricht. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

4.2. Ist das in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Krumpholz dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist Krumpholz in diesem Fall ebenfalls berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen. Hierbei wird Krumpholz dem Kunden eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

5. Lieferung und Gefahrübergang

5.1. Sind von Krumpholz Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Bestellung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

5.2. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo sich auch der Erfüllungsort befindet. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Krumpholz berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

5.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunden in Verzug mit der Annahme ist.

5.4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme gerät.

6. Preise und Versandkosten

6.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise von Krumpholz, und zwar ab Werk Braunschweig, zzgl. Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde beim Versendungskauf (Ziff. 4.2.) die Transportkosten, die Kosten einer ggf. gewünschten Transportversicherung, etwaige Zölle und sonstige öffentliche Abgaben.

7. Zahlungsmodalitäten

7.1. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Bezahlung erfolgt abhängig von der gewählten Bestellmethode.

7.2. Mit Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Krumpholz behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

8. Haftung für Mängel, Garantie

8.1. Krumpholz haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

8.2. Die Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen für von Krumpholz gelieferte neue Sachen beträgt 12 Monate, bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

8.3. Kann der Kunde infolge Verjährungseintritts keine Ansprüche mehr auf Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels verlangen, können Schadensersatzansprüche hierauf nicht mehr gestützt werden. Dies gilt nicht, wenn Krumpholz seine Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels zu einer Zeit verletzt haben, als dieser Anspruch vom Kunden noch nicht verjährt war. Für hierauf gestützte Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8.4. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Krumpholz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8.5. Eine Garantie von Krumpholz besteht bei den gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Produktbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

8.6. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Haftung für Schäden

9.1. Krumpholz haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

9.2. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung von Krumpholz der Höhe nach auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko beschränkt.

9.3. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von Krumpholz ausgeschlossen.

9.4. Die vorstehenden Regelungen über eine Haftungsbeschränkung und einen Haftungsausschluss gelten nicht bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht bei von Krumpholz abgegebenen Garantien und auch nicht bei Arglist.

9.5. Eine etwaige Haftung von Krumpholz nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9.6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Krumpholz.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Krumpholz das Eigentum an den verkauften Waren vor.

10.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Krumpholz unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Krumpholz gehörenden Waren erfolgen.

10.3. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Krumpholz berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Krumpholz diese Rechte nur geltend machen, wenn Krumpholz dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

10.4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Krumpholz als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Krumpholz Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Krumpholz ab. Krumpholz nimmt die Abtretung an. Die in Ziff. 10.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben Krumpholz ermächtigt. Krumpholz verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Krumpholz nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Krumpholz verlangen, dass der Kunde Krumpholz die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Krumpholz um mehr als 10%, wird Krumpholz auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Krumpholz freigeben.

11. Software

11.1. Bei von Krumpholz angebotener Software handelt es sich um urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Werke.

11.2. Für den Verkauf von Software gelten über diese AGB hinaus die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Herstellers für die jeweilige Software. Diese liegen den Datenträgern regelmäßig bei oder befinden sich auf ihnen.

11.3. Regelmäßig wird dem Käufer in den Nutzungsbedingungen des Herstellers nur ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung.

11.4. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde auch die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die jeweilige Software gegenüber dem Hersteller an.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

12.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Krumpholz anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

12.2. Die Rechte und Pflichten aus den mit Krumpholz geschlossenen Verträgen können von dem Kunden nicht ohne Einwilligung von Krumpholz auf einen Dritten übertragen werden.

12.3. Sofern eine ohne Zustimmung von Krumpholz vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von Krumpholz, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem Kunden (Altgläubiger) aufzurechnen, nicht berührt.

13. Export

Krumpholz weist darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn/Taunus, www.bafa.de. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der Verbringung der Ware einzuholen.

14. Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1. Die Vertragssprache ist deutsch.

14.2. Auf Verträge zwischen dem Kunden und Krumpholz gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und derjenigen Regelungen des internationalen Privatrechts, die zu der Anwendung anderen als deutschen Rechts führen würden.

14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für Braunschweig zuständige Gericht. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Krumpholz ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

Stand: 01/2018

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